Do, 04:18 Uhr
16.08.2018
Kommunalpolitiker äußern sich
Jugendhilfeausschuss tagte
Die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kyffhäuserkreises tagte gestern in der neuen Regelschule Franzberg in der Mensa...
Die Mitglieder nutzten gestern nach getaner Sitzung, sich von der modernen Bauart und Einrichtung der Schule zu überzeugen, dass hier die Gelder des Landkreises gut angelegt waren..
Im ersten Punkt ging es um die Vorberatung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Finanzplan zum 1. Nachtragshaushalt 2018
Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den zugehörigen überarbeiteten Finanzplan für das Jahr 2018 zu beschließen.
Begründung
Am 01.03.2017 wurde die Haushaltssatzung nebst Anlagen in Form eines Doppelhaushaltes 2017/2018 im Kreistag beschlossen und mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.04.2017 entsprechend rechtsaufsichtlich genehmigt.
Da sich diverse Veränderungen im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 ergeben haben, wurde im Sinne des § 60 (2) Thüringer Kommunalordnung ein Nachtragshaushalt 2018 erstellt.
Des Weiteren wird durch die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes bzgl. der Kreisumlage 2018 ein zweistufiges Anhörungsverfahren im Sinne des OVG Urteils (3 KO 94/12) durchgeführt.
Im Pressegespräch, kn berichtete, hatte die Landrätin bereits über die ersten wichtigen Eckdaten informiert, so dass es hier nicht wesentlich Neues gab.
Fortsetzung folgt
Autor: khhDie Mitglieder nutzten gestern nach getaner Sitzung, sich von der modernen Bauart und Einrichtung der Schule zu überzeugen, dass hier die Gelder des Landkreises gut angelegt waren..
Im ersten Punkt ging es um die Vorberatung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Finanzplan zum 1. Nachtragshaushalt 2018
Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den zugehörigen überarbeiteten Finanzplan für das Jahr 2018 zu beschließen.
Begründung
Am 01.03.2017 wurde die Haushaltssatzung nebst Anlagen in Form eines Doppelhaushaltes 2017/2018 im Kreistag beschlossen und mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.04.2017 entsprechend rechtsaufsichtlich genehmigt.
Da sich diverse Veränderungen im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 ergeben haben, wurde im Sinne des § 60 (2) Thüringer Kommunalordnung ein Nachtragshaushalt 2018 erstellt.
Des Weiteren wird durch die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes bzgl. der Kreisumlage 2018 ein zweistufiges Anhörungsverfahren im Sinne des OVG Urteils (3 KO 94/12) durchgeführt.
Im Pressegespräch, kn berichtete, hatte die Landrätin bereits über die ersten wichtigen Eckdaten informiert, so dass es hier nicht wesentlich Neues gab.
Fortsetzung folgt
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