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Di, 11:13 Uhr
19.09.2017
Landeswahlleiter informiert

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte der Wähler ins Wahllokal gehen, meint Landeswahlleiter Günter Krombholz. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich - zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis - aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig...

Landeswahlleiter Günter Krombholz ruft alle Wahlberechtigten auf, am Sonntag, dem 24. September, wählen zu gehen. „Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten die Chance nutzen, mit ihren Stimmen auf die künftige Politik in Deutschland Einfluss zu nehmen.“ Die Wahllokale haben in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Votum abgeben.

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Ist der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege. Bitte nehmen sie unbedingt - nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung - Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal! Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen diese vorgezeigt werden.

„Wie bei der Bundestagswahl 2013 werden an die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal keine Wahlumschläge ausgeben. Das bedeutet, der Wähler muss den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so falten, dass für Andere die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Somit sind Befürchtungen, das Wahlgeheimnis könnte verletzt werden, bei richtigem Falten des Stimmzettels unbegründet“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Autor: red

Kommentare
Bernd
19.09.2017, 13.28 Uhr
Wahlbeobachter
Ebenso wichtig wie die Stimmabgabe ist jedoch auch eine unabhängige Wahlbeobachtung!

Jeder Bürger kann ohne Anmeldung nach Schließung des Wahllokal um 18:00 Uhr im Wahllokal die Auszählung verfolgen und den Wahlhelfern über die Schulter schauen.

Informationen dazu unter:

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlbeobachtung.html
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